Soziales Entschädigungsrecht

Das soziale Entschädigungsrecht befasst sich mit geschädigten Personen, welche freiwillig oder unfreiwillig eine Verpflichtung gegenüber dem Staat oder der Allgemeinheit eingegangen sind, die mit einem gesundheitlichem Risiko verbunden ist. Es regelt Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit sowie angemessene wirtschaftliche Versorgung. Ein Recht auf angemessene wirtschaftliche Versorgung haben auch die Hinterbliebenen des Beschädigten.

Anspruchsberechtigt sind Soldaten, welche körperliche Schäden durch Dienstverrichtungen, Unfälle während der Dienstausübung oder aufgrund wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse, wie z.B. der truppenärztlichen Versorgung oder der Kasernierung erleiden. Streitigkeiten treten hier vorrangig hinsichtlich des Kausalzusammenhangs des bestehenden körperlichen Schadens und der dienstlichen Verrichtung oder der konkret vorgenommenen medizinischen Versorgung etc. auf.

Auch Opfer von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Versorgungsleistungen. Der Betroffene erhält jedoch dann keine Leistungen, wenn er die Schädigung (mit-) verursacht hat. Streitigkeiten können hier vor allem hinsichtlich einer solchen etwaigen Mitverursachung entstehen.

Anspruchsberechtigt sind zudem auch impfgeschädigte Personen, welche sich aufgrund dahingehender verpflichtender Vorschriften oder aufgrund öffentlicher Empfehlung durch eine zuständige Landesbehörde in deren Bereich einer Schutzimpfung unterzogen haben.

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