Gesetzliche RentenversicherungDas Rentenversicherungsrecht ist im SGB VI geregelt. Hier können eine Vielzahl von Streitigkeiten mit dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger auftreten. Für Selbstständige tritt dabei häufig die Frage auf, ob sie rentenversicherungspflichtig sind, bzw. ob Befreiungstatbestände eingreifen. Hier kann es um hohe Beitragslasten von z.B. Handwerkern oder anderen Gewerbetreibenden gehen. Ein Kernpunkt meiner Tätigkeit bilden auch Verfahren wegen eingetretener Erwerbsminderung bzw. Rentenverfahren wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Im SGB VI gibt es eine Reihe von Sonderregelungen für ehemalige DDR-Bürger. Exemplarisch seien hier die Anerkennung von Zugehörigkeitszeiten zu Zusatz- oder Sonderversorgungssystemen, die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente oder die Rentenversicherungspflicht bei Selbstständigen genannt. Sollten Sie eine Beratung oder Vertretung benötigen, bin ich insoweit gern für Sie da. Die Höhe der Altersrente ist ein allgegenwärtiges Thema. Noch im Erwerbsleben stehende Versicherte fragen sich bei Erhalt Ihrer Rentenmitteilungen, ob die dort ausgewiesene Rentenhöhe korrekt ermittelt wurde. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass alle versicherungsrelevanten Zeiten beanstandungsfrei erfasst wurden bzw. die Rentenhöhe korrekt ermittelt wurde, führe ich gern eine entsprechende Überprüfung Ihres Rentenbescheids durch. Nicht zuletzt berate und vertrete ich Sie auch gern soweit Sie Leistungen der beruflichen
oder medizinischen Rehabilitation von Ihrem Rentenversicherungsträger beanspruchen. |