Gesetzliche Unfallversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geht es um Ihre Ansprüche gegen Berufsgenossenschaften (und Unfallkassen).

Diese können aus einer eingetretenen Berufskrankheit oder aus einem Arbeitsunfall (z.B. Wegeunfall) erwachsen. Die auftretenden Streitpunkte können sehr vielfältig sein.

Es kann zum einen um die Frage gehen, ob Sie zum versicherten Personenkreis gehören. Ein Unfallversicherungsschutz kommt dabei kraft Gesetzes, kraft Satzung oder infolge freiwilliger Versicherung in Betracht.

Häufig ist auch streitig, ob ein Arbeitsunfall vorgelegen hat oder ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der eingetretenen Erkrankung besteht.

Streitig können darüber hinaus auch einzelne Leistungen des SGB VII sein, z.B. die Frage danach, ob die Intensität der gesundheitlichen Folge des Versicherungsfalls einen Anspruch auf eine Verletztenrente begründet.

Nicht zuletzt kann auch der Wunsch eines Selbstständigen auftreten, sich im Hinblick auf die Beitragspflicht der Versicherung zu entziehen.

Das SGB VII sieht eine Vielzahl von Leistungen bei Eintritt eines Versicherungsfalls vor. Gern berate und vertrete ich Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft.